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AGB

Für sämtliche mündlich oder schriftlich vereinbarten Aufträge mit Neumeyer Werbung gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Andere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vorliegen.

 

URHEBERRECHT SEITENS DES AUFTRAGGEBERS

Die Produktion aller uns übergebenen Vorlagen geschieht unter der Voraussetzung, daß der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Urheberrechte ist. Jedenfalls nehmen wir Aufträge grundsätzlich nur unter der Bedingung an, daß uns der Auftraggeber bei eventueller Haftung für Verletzungen von Urheber-rechten, Persönlichkeitsrechten oder Vorschriften des Mediengesetzes usw. schad- und klaglos hält.

 

PREISE

Alle Angebote verstehen sich auf Grund des Ausstellungsdatums herrschenden Produktionskosten und sind daher bis zur Erteilung bzw. Annahme des Auftrages freibleibend.

 

URHEBERRECHT

Grafischen Arbeiten, Entwürfe und Texte bleiben unser geistiges Eigentum. Von uns erstellte Druckvorlagen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung dem Kunden überlassen. Der Besteller verpflichtet sich, die vorgenannten Unterlagen ohne unsere Genehmigung keinem Dritten zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen. Die Veröffentlichung von Entwürfen oder Druckvorlagen im Internet und in sozialen Medien ist nicht erlaubt. Druckvorlagen dürfen nicht an Dritte weitergegen werden.

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LIEFERFRIST

Wir sind bemüht, die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftrags-erteilung bzw. Auftragsfreigabe, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als eine Woche überschritten, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Lieferung aus Gründen unterblieben ist, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. transportbedingte Verzögerungen oder höhere Gewalt). Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sind abbedungen.

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GEWÄHRLEISTUNG

Bei Mängel ist der Auftraggeber verpflichtet, diese binnen 8 Tagen schriftlich oder per email (office@neumeyer-werbung.at) zu reklamieren. Wird diese Frist nicht eingehlten, so ist die Geltendmachung irgendwelcher Mängelrügen sowie der Anspruch auf Nachbesserung ausgeschlossen. Bei Reklamationen ist schriftlich eine Frist von mindestens 10 Werktagen zur Nachbesserung einzuräumen. Die Vergabe der Ausbesserung an Dritte ist ausgeschlossen.

Eine Wandlung oder Minderung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Gewährleistung wird ausschließlich übernommen für das von uns und unseren Unterlieferanten gelieferten Material und die ausgeführte Arbeit. Für Werkstoffe, die der Besteller zur Verfügung stellt, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die fachgemäße Arbeitsausführung, jedoch nicht auf das Material selbst. Im Gewährleistungsfall sind die vom Auftraggeber erbrachten Nebenleistungen und Materialien wieder kostenlos zu erbringen. 

Abweichungen in Größe, Farbe und Qualität sind oft unvermeidbar und bilden daher keinen Reklamationsgrund. Bei Verklebearbeiten liegt die technische Umsetzung in unserem Ermessen, d. h. wir entscheiden über die Verarbeitung an heiklen Fahrzeugteilen (Sicken, Vertiefungen etc.).

Bei bedruckten Textilien sind die Pflegeanleitungen zu befolgen (Temperatur, links waschen etc.).

 

HAFTUNG

Für alle beigestellten Datenträger, Vorlagen, etc. haften wir bei Beschädigung oder Verlust nur in der Höhe des Materialwerts.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen uneingeschränktes Eigentum von Neumeyer Werbung.

 

STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN

Falls ein Auftrag durch den Auftraggeber ohne ersichtlichen Grund storniert wird werden sämtliche erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Eine Stornierung des Auftrags ist nur in schriftlicher Form mit Angabe von Gründen der Stornierung gültig.

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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlbar innerhalb 20 Tagen netto bzw. nach vereinbartem Skonto. Unberechtigter Skontoabzug wird nachbelastet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen des Einwandes der mangelnden Fälligkeit, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger, von uns nicht schriftlich anerkannter Gegenansprüche des Bestellers und die Erhebung des Aufrechnungseinwandes durch den Besteller sind nicht statthaft.

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AUFHEBUNG VON VERPFLICHTUNGEN

Wir sind berechtigt, im Falle des Bekanntwerdens von irgendwelchen Umständen, die den Besteller als nicht kreditwürdig erscheinen lassen, sofortige Zahlung zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten.

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ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist für beide Teile Mattighofen. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird Mattighofen als Gerichtsstand vereinbart. In jedem Fall sind den Entscheidungen die vorstehenden allgemeinen Liefer- und Geschäfts-bedingungen zugrunde zu legen.

 

ANWENDBARES RECHT

Österreichisches Recht gilt als vereinbart, und zwar auch dann, wenn die Lieferung in das Ausland erfolgt.

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